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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begriffsbestimmung

1.1 Die Definitionen und Auslegungsbestimmungen in dieser Klausel beziehen sich auf die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Käufer: Die Person bzw. die Firma, die Waren vom Unternehmen kauft.

Unternehmen: Essential Nail Products Limited.

Vertrag: Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer zum Verkauf bzw. Kauf der Waren. Der Vertrag umfasst auch die Angaben auf dem Bestellformular und die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Erfüllungsort: Der Ort, an dem die Auslieferung der Waren gemäß Klausel 4 erfolgt.

Waren: Alle Waren, die laut Vertrag vom Unternehmen an den Käufer zu liefern sind (einschließlich aller Bestandteile derselben)

Bestellformular: Die vom Käufer vorgenommene Warenbestellung über die Website, die auch die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet.

Arbeitstage : Alle Arbeitstage mit Ausnahme von Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen.

Website: www.essentialnails.com .

1.2 Die Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz ist eine Bezugnahme auf das Gesetz in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung, mit allen etwaigen Abänderungen, Ergänzungen, Anwendungsformen und Wiederinkraftsetzungen,   einschließlich aller dazugehörigen Verordnungen, die während der Rechtsgültigkeit des Gesetzes erlassen wurden.

 

1.3 Begriffe in der Einzahl schließen die Mehrzahl ein, Begriffe in der Mehrzahl schließen die Einzahl ein.

 

1.4 Die Bezugnahme auf ein Geschlecht schließt die Bezugnahme auf das andere Geschlecht ein.

 

1.5 Die Überschrift einer Klausel hat keine Auswirkungen auf die Auslegung dieser Klausel.

 

2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Vorbehaltlich etwaiger Abweichungen unter Klausel 2.3 wird der Vertrag gemäß den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, und zwar unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen (einschließlich aller Bedingungen und Konditionen, die nach Aussage des Käufers im Rahmen eines Auftrags, einer Auftragsbestätigung, einer Spezifikation oder anderer Dokumente gelten).

 

2.2 Diese Konditionen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens. Alle etwaigen Änderungen dieser Konditionen und alle Angaben zu den Waren sind nur dann rechtsgültig, wenn diese schriftlich vereinbart und vom Unternehmen entweder von David Simmons oder von John Grace unterzeichnet sind. Der Käufer bestätigt, dass er sich auf keine Aussagen, Versprechungen oder Darstellungen verlässt, die von oder im Namen des Unternehmens gemacht wurden, ohne vertraglich festgelegt zu sein. Nichts in dieser Klausel bedeutet den Haftungsausschluss bzw. eine Haftungseinschränkung des Unternehmens bei betrügerischer Falschdarstellung.

 

2.3 Jeder Auftrag und jede Annahme eines Preisangebots seitens des Käufers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Ausfüllen eines Bestellformulars) gilt als Angebot des Käufers, die Waren gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmen zu kaufen.

 

2.4 Vom Käufer erteilte Aufträge gelten erst dann vom Unternehmen als akzeptiert, wenn das Unternehmen die Waren an den Käufer liefert.

2.5 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Angaben auf dem Bestellformular und alle anderen Auftragskonditionen und Spezifikationen vollständig und korrekt sind.

2.6 Angebote sind 30 Tage ab Unterbreitung gültig, sofern sie nicht schon früher vom Unternehmen zurückgezogen werden.

 

3. Beschreibung

3.1 Die Menge und Beschreibung der Waren ist wie im Bestellformular aufgeführt.

 

3.2 Alle vom Unternehmen ausgegebenen Proben, Zeichnungen, erläuternden Materialien, Spezifikationen und Werbeunterlagen sowie alle Beschreibungen und Abbildungen in den Katalogen, Broschüren und auf der Website des Unternehmens dienen ausschließlich dazu, eine ungefähre Vorstellung der darin beschriebenen Waren zu geben.   Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags und dies ist kein Verkauf nach Warenmuster.

 

4. Lieferung

4.1 Das Unternehmen versendet die Waren erst nach Eingang des vollen Kaufpreises in frei verfügbaren Geldern, ausgenommen – sofern diese Option verfügbar ist – bei Ratenzahlung. In diesem Fall erfolgt die Lieferung der Waren nach dem Erhalt der ersten Rate in frei verfügbaren Geldern.

 

4.2 Die Waren werden an die auf dem Bestellformular angegebene Adresse des Käufers gesandt bzw. an diejenige Adresse, die vor der Auslieferung der Waren vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurde.

 

4.3 Die vom Unternehmen genannten Liefertermine sind ungefähre Angaben. Es kann nicht festgelegt werden, dass der Liefertermin für die Vertragserfüllung wesentlich ist. Ist kein Lieferdatum angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

 

4.4 Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernimmt das Unternehmen keine Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Begriffe beinhalten ohne Einschränkung rein wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Verlust an Goodwill und ähnliche Verluste), Kosten, Schadenersatzforderungen, Gebühren oder Nebenkosten, die direkt oder indirekt aus einer verspäteten Lieferung der Ware erwachsen (selbst wenn diese durch Nachlässigkeit des Unternehmens verursacht sind). Auch geben Lieferverzögerungen dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen oder anzufechten, ausgenommen in Fällen, wo die Lieferverzögerung mehr als 90 Tage beträgt.

 

4.5 Sollte der Käufer aus irgendeinem Grunde die Waren nicht annehmen, oder sollte das Unternehmen aufgrund unzureichender Anweisungen des Käufers nicht in der Lage sein, die Waren pünktlich auszuliefern:

 

(a) geht das Risiko an den Waren auf den Käufer über (einschließlich für Verluste oder Schäden, die durch Nachlässigkeit des Unternehmens entstanden sind);

(b) gelten die Waren als ausgeliefert; und

(c) ist das Unternehmen berechtigt, die Waren bis zur Lieferung zu lagern, wobei der Käufer alle damit verbundenen Kosten und Unkosten zu tragen hat (einschließlich und ohne Einschränkung Kosten für Lagerung und Versicherung).

 

4.6 Das Unternehmen kann die Waren in mehreren Einzellieferungen liefern.   Jede Einzellieferung ist gemäß den Vertragsbedingungen in Rechnung zu stellen und zu bezahlen.

 

4.7 Jede Einzellieferung stellt einen eigenständigen Vertrag dar. Das Vertragsende bzw. die Vertragskündigung einer Einzellieferung berechtigt den Käufer nicht, andere Verträge oder Einzellieferungen nicht anzuerkennen oder zu stornieren.

 

4.8 Nachname Retouren:
Wenn eine Bestellung per Nachname aufgegeben und die Zustellung dann verweigert wird, werden Ihnen die Versandkosten in Rechnung gestellt.

 

5. Nicht erhaltene Lieferungen

5.1 Die vom Unternehmen am Auslieferungsort aufgezeichnete Liefermenge gilt als unwiderlegbarer Beweis für die vom Käufer erhaltene Menge, sofern der Käufer keine schlüssigen, gegenteiligen Beweise erbringen kann.

 

5.2 Das Unternehmen übernimmt nur dann Haftung für nicht eingegangene Waren (selbst wenn dies durch Nachlässigkeit seitens des Unternehmens verursacht ist), wenn der Käufer das Unternehmen innerhalb von 7 Tagen ab dem Termin benachrichtigt, zu dem die Waren bei normalem Ablauf hätten eingehen müssen.

 

5.3 Die Haftung des Unternehmens für nicht eingegangene Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums bzw. auf die Ausstellung einer Gutschrift über den vertraglich festgelegten, gegebenenfalls anteilig zu errechnenden Rechnungspreis.

 

6. Zurückgesandte Waren

6.1 Die Waren werden nicht auf Probe geliefert und es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Bestellung genau zu prüfen, ob die Waren für den beabsichtigten Zweck geeignet sind.

 

6.2 Vorausgesetzt, die Waren sind ungeöffnet und unbenutzt, hat der Käufer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dazu ist das Unternehmen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Waren schriftlich von der Kündigungsabsicht in Kenntnis zu setzen.

 

6.3 Wenn der Käufer gemäß Klausel 6.2 sein Kündigungsrecht ausüben möchte, nachdem er die Waren erhalten hat, hat der Käufer die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen und dafür zu sorgen, dass die Waren vor dem Zurücksenden und auf dem Transportweg nicht beschädigt werden.

6.4 Vorausgesetzt, der Käufer erfüllt Klausel 6.2 und (sofern zutreffend) Klausel 6.3, erstattet das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen den vertraglich festgelegten Preis bzw. stellt eine Gutschrift über die Summe aus, die es vom Käufer in frei verfügbaren Geldern für die Waren erhalten hat, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EURO 50.00.

6.5 Wenn der Käufer eine Vertragskündigung verlautbart, ohne dass Klausel 6.2 und (sofern zutreffend) Klausel 6.3 erfüllt sind, entscheidet das Unternehmen nach eigenem Ermessen, ob es die Kündigung akzeptiert oder nicht.  Wird die Kündigung akzeptiert, hat das Unternehmen das Recht, dem Käufer (zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr) einen Betrag zur Wiederherstellung der Waren in ihren ursprünglichen Zustand zu berechnen.
 



7. Risiko/Rechtstitel

7.1 Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Auslieferung in das Risiko des Käufers über.

 

7.2 Die Eigentumsrechte an den Waren gehen erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen alle fälligen Beträge (in bar oder frei verfügbaren Geldern) erhalten hat, und zwar in Bezug auf:

(a) die Waren; und

(b) alle anderen Beträge, die der Käufer dem Unternehmen unter allen anderen Rechnungen   schuldet.

 

7.3 Bis das Eigentum an den Waren an den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer:

 

(a) die Waren auf treuhänderischer Basis für das Unternehmen zu verwahren;

(b) die Waren (ohne Kosten für das Unternehmen) separat von allen anderen, dem Käufer oder Dritten gehörenden Waren so aufzubewahren, dass sie sich sofort als Eigentum des Unternehmens identifizieren lassen;

(c) keine identifizierenden Aufschriften auf den Waren oder an deren Verpackung zu zerstören, zu verunstalten oder zu verdecken; und  
(d) die Waren in befriedigendem Zustand zu halten und sie für das Unternehmen und zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens in voller Höhe ihres Wertes gegen alle Risiken zu versichern. Auf Ersuchen hat der Käufer dem Unternehmen die Versicherungspolice vorzulegen.

7.4 Die Besitzrechte des Käufers an den Waren erlöschen unverzüglich, wenn:

 

(a) gegen den Käufer eine gerichtliche Konkursanordnung erlassen wird oder der Käufer eine gütliche Abmachung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt; wenn sich der Käufer die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Rechtsbehelf insolventer Schuldner zunutze macht; wenn der Käufer (wenn es sich um eine juristische Person handelt) eine Gläubigerversammlung einberuft (unerheblich, ob offiziell oder inoffiziell) oder in Liquidation geht (unerheblich, ob freiwillig oder als Zwangsliquidation), ausgenommen freiwillige, solvente Liquidationen zum Zwecke der Firmenumstrukturierung oder Fusion; oder wenn ein Konkursverwalter bzw. Konkursverwalter mit Geschäftsführungsbefugnissen oder ein Verwalter bzw. Zwangsverwalter für das Vermögen oder Teile desselben beauftragt wird; oder wenn bei Gericht Dokumente zur Beauftragung eines Verwalters eingereicht werden; oder wenn der Käufer, dessen Direktoren oder ein berechtigter Inhaber einer „floating charge“ (gemäß Definition in Paragraph 14 von Anhang B1 des Insolvency Act [brit. Insolvenzgesetz] 1986) die Absicht zur Beauftragung eines Verwalters bekannt gibt; oder wenn eine Entschließung angenommen bzw. bei einem Gericht ein Antrag gestellt wird, das Unternehmen des Käufers abzuwickeln bzw. eine gerichtliche Konkursanordnung in Bezug auf den Käufer zu erlassen; oder wenn ein gerichtliches Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Käufers eingeleitet wird; oder

(b) eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Käufers betrieben wird oder er einer solchen Zwangsvollstreckung stattgibt, und zwar unerheblich, ob nach equity-Recht oder Common Law, oder wenn es der Käufer versäumt, seinen Verpflichtungen unter dem Vertrag oder unter anderen etwaigen Verträgen zwischen dem Unternehmen und dem Käufer nachzukommen, oder wenn der Käufer nicht in der Lage ist, seine Schulden gemäß der Bedeutung von Abschnitt 123 des Insolvency Act 1986 [brit. Insolvenzgesetz] zu bezahlen, oder wenn er seine Geschäftstätigkeit einstellt; oder

(c) wenn der Käufer die Waren in irgendeiner Weise belastet.

 

7.5 Das Unternehmen hat das Recht, die Zahlung für Waren einzutreiben, auch wenn sich die Eigentumsrechte noch im Besitz des Unternehmens befinden.

 

7.6 Der Käufer gewährt dem Unternehmen, dessen Beauftragten und Mitarbeitern das unwiderrufliche Recht, zu jeder Zeit die Räumlichkeiten zu betreten, in denen Waren gelagert sind oder möglicherweise gelagert werden, und diese zu inspizieren oder – wenn die Besitzrechte des Käufers an den Waren erloschen sind – wieder in Besitz zu nehmen.

 

7.7 Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist zu ermitteln, ob es sich bei Waren um Waren handelt, an denen der Käufer nicht länger das Eigentumsrecht genießt, gilt, dass der Käufer alle Waren der vom Unternehmen verkauften Art in der Reihenfolge verkauft hat, wie sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.

 

7.8 Bei Vertragsende, gleichgültig auf welchem Wege, bleiben die Rechte des Unternehmens (aber nicht die des Käufers) in diesem Abschnitt 7 weiterhin bestehen.

 

8. Preis

8.1 Sofern nicht anderweitig vom Unternehmen schriftlich bestätigt, wird der Preis für die Waren anhand der Mengen und Preise auf dem Bestellformular berechnet.

 

8.2 Der auf dem Bestellformular angegebene Preis für die Waren enthält keine Mehrwertsteuer und Bearbeitungsgebühren (sofern zutreffend).

 

8.3 Alle dem Unternehmen entstanden Kosten in Bezug auf Verpackung, Einladen, Ausladen, Transport und Versicherung der Waren können nach alleinigem Ermessen des Unternehmens an den Käufer weitergegeben werden. Dieser hat die Kosten und Gebühren innerhalb des gleichen Zeitraums und auf die gleiche Weise zu bezahlen wie die Waren.

 

9. Zahlung

9.1 Vorbehaltlich Klausel 9.4 ist der Preis für die Waren entweder in Pfund Sterling, Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken zu dem auf dem Bestellformular genannten Zeitpunkt und auf die genannte Zahlungsweise zu entrichten.

 

9.2 Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist für die Vertragserfüllung wesentlich.

 

9.3 Die Waren gelten erst dann als bezahlt, wenn das Unternehmen den Preis in frei verfügbaren Geldern erhalten hat.

9.4 Alle im Rahmen des Vertrags an das Unternehmen zahlbaren Beträge sind - auch bei anders lautenden Bestimmungen - bei Beendigung des Vertrags sofort fällig.

 

9.5 Der Käufer hat alle im Rahmen des Vertrags zahlbaren Summen voll zu bezahlen, und zwar ohne Abzüge in Form von Aufrechnungen, Gegenforderungen, Rabatten, Kürzungen oder anderweitig, es sei denn, der Käufer hat einen gültigen Gerichtsbeschluss, demzufolge das Unternehmen dem Käufer einen Betrag in Höhe des Abzuges schuldet.